Die Klassen in der Übersicht

Die Unterscheidung der Führerscheinklassen ist nicht ganz einfach. Damit Du weißt, für welches Fahrzeug Du welchen Führerschein benötigst, haben wir hier die unterschiedlichen Klassen für Dich näher beschrieben.

B / B96 / BE / B196»
Zum Fahren von PKW ohne und mit Anhänger.
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AM / A1 / A2 / A »
Für leichte, mittlere und schwere Motorräder.
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L, T »
Wird benötigt zum Führen von Traktoren.
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Mofa »
Für Mofas bis 25 km/h
(ab 15 Jahren)
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Unterwegs auf vier Rädern

Klasse B (BF 17)

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zG
    • Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Mindestalter: 18 / 17 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Klasse B 197

Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikregelung:
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn

  • in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
  • bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeit und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.

Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

Klasse B 96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
    Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Mindestalter: 18 / 17 Jahre
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: –

Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und

  • Anhänger über 750 kg zG und bis 3.500 kg zG.

Mindestalter: 18 / 17 Jahre
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

 

Klasse B 196

JETZT NEU:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
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Fahrspaß auf zwei Rädern

Klasse AM

  • a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
  • b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
  • c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
  • d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Klasse A1

  • a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
  • b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Bei 2-jährigem Vorbesitz von A1 ist nur eine praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) erforderlich

Klasse A

  • a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  • b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Mit dem Mofa unterwegs

Klasse Mofa

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung

 

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Klasse L

  • a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung

 

Klasse T

  • a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
  • b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Mindestalter: 16 Jahre

  • Es dürfen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH gefahren werden. Auch mit Anhängern.

Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

 

Hinweise

Zeitliche Befristung:

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf maximal 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Abkürzungen und Quellenangabe

zG = zuläsige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V., Stand 01/2013
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist vorbehalten.